Ladepunkte an Sportstätten und Vereinsheimen

Ableger aus dem Ladesäulen-Thema. Sportstaetten und Vereinsheime stehen oft am Ortsrand, haben grosse Parkflaechen und einen vorhandenen Anschluss. Die Frage fuer dieses Thema: welche Traeger kaemen infrage, wer traegt die Kosten, und welche Foerderung gibt es dafuer schon. Zahlen kommen erst mit Fundstelle dazu.


Ableger von Ladesäulen, Sicherheit und weiße Flecken

Prüfnotiz
Diese Notiz hält fest, was die Prüfung aus Abschnitt 5 des Volt-Bayern-Verfahrens ergeben hat. Für den Wechsel zur Abstimmung braucht es zusätzlich die Prüfung der Stufe 1.

1. Zuständigkeit des Landes
Nein. Nach der ersten Prüfung liegt die Zuständigkeit außerhalb des Landes.
Zugeordnetes Thema: „Schwimmbäder und Sportstätten“ (Digitales, Medien, Kultur, Sport, Kirchen, Ehrenamt). Die Zuordnung beruht auf Suchwörtern und ersetzt die rechtliche Prüfung nicht.
Hinterlegte Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung, Daseinsvorsorge)
Aufgabe des Landes: Fördert Sportstättenbau über Landesprogramme, oft in Kooperation mit dem Landessportbund.

2. Volt-Position im Programm
keine Position bekannt.
Die vorliegenden Exzerpte befassen sich zwar mit der Förderung von Breitensport und Sportstätten, jedoch ohne konkrete Forderungen zur Installation von Ladepunkten. Es wird zwar eine umfassende Sportstrategie und die Modernisierung von Sportvereinen gefordert, aber ein Bezug zu E-Mobilität oder Ladeinfrastruktur an diesen Orten fehlt vollständig. Daher ist keine konkrete Position zu dieser spezifischen Forderung erkennbar.
Kurz gesagt: Volt fordert zwar die Förderung von Breitensport und die Modernisierung von Sportstätten, äußert sich aber nicht zur Installation von Ladepunkten an diesen Orten.
Im geprüften Programm wurde keine passende Fundstelle gefunden.

3. Haushalt prüfen
Haushaltshinweis: keiner gefunden. Titel und Eröffnungsbeitrag enthalten keine entsprechenden Wörter. Die tatsächlichen Kosten müssen gesondert geprüft werden.
Zu prüfen. Art. 73 der Bayerischen Verfassung (BV) schließt den Staatshaushalt von Volksbegehren aus. Wie weit dieser Ausschluss reicht, ist ungeklärt. Bei Radentscheid Bayern und Mietenstopp ging es um Zuständigkeit, nicht um den Haushalt. Die Haushaltswirkung braucht eine menschliche Prüfung der Stufe 1, bevor das Thema vom Ausarbeiten zur Abstimmung wechselt.

Erstellt am 07.09.2026. Die Fundstellen stammen aus einer Volltextsuche im Programm. Die Einstufung in Abschnitt 2 nutzt ein Sprachmodell (Qwen/Qwen3.6-35B-A3B-FP8). Es erhält nur die ausgewählten Auszüge. Melde einen Fehler mit einer Antwort in diesem Thema.

Kopf des Themas
Diesen Beitrag pflegt Policy Link. Stand: 7. September 2026.

Feld Stand
Wie weit Anstoßen, Schritt 1 von 5
Art Entscheidungs-Thema, mit Frist je Schritt
Frist 7. Oktober 2026
Ebene Sache des Bundes oder Europas (level-by), Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung, Daseinsvorsorge)

Wer was macht
lena.beispiel treibt dieses Thema voran.

Gegenposition
Steht noch aus. Vor der Abstimmung braucht dieses Thema eine Gegenposition mit zwei Angaben: was konkret anders werden müsste, und woran sich der Einwand widerlegen ließe.

Fachbausteine

Baustein Thema Stand
Recht (Gesetz-Check) #81 leer (gerade eröffnet)
Bürgerwille-Check #82 leer (gerade eröffnet)
Wissen/Studien #83 leer (gerade eröffnet)
Strategie #84 leer (gerade eröffnet)
So erzählen wir es #85 leer (gerade eröffnet)

Ändert sich hier etwas, ändert sich der Tag am Thema mit, im selben Aufruf. Die Prüfnotiz weiter oben im Thema hält fest, wer zuständig ist, und das Thema läuft weiter.

Treffen festgehalten

Wer was macht

  • @mia.beispiel: [demo-aufwand] Kurze Rueckmeldung geben, 5 Minuten, bis 5. Oktober 2026
  • @mia.beispiel: [demo-aufwand] Abschnitt gegenlesen, 15 Minuten, bis 5. Oktober 2026
  • @mia.beispiel: [demo-aufwand] Entwurf ueberarbeiten, 30 Minuten, bis 5. Oktober 2026

Aufgaben mit Namen stehen bei der genannten Person unter Wartet auf dich.