Europäischer Verein (ECBA)

Europäischer Verein (ECBA)

Anlass unser Vorschlag per Mail, dazu die Langfassung
Stand in Bearbeitung auf Volt-Seite

Der Anlass

Der Vorschlag entstand in einer gemeinsamen Arbeitssession und ging als erstes Material an dich, noch vor dem Europa-Papier.

Die Idee

Volt hat zu Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit und dem Europäischen Verein keine beschlossene Position. Das Feld ist frei, und das Instrument liegt bereit: die ECBA-Richtlinie. Das Parlament hat 2024 seine Position beschlossen, die Kommission hat sie 2026 auf die Rückzugsliste gesetzt, im selben Jahr, in dem sie einen European Democracy Shield ankündigt. Über 250 Organisationen halten dagegen.

Das Ziel

Eine Position, die Volt besetzen kann, mit Zahlen dahinter: 3,87 Millionen gemeinnützige Organisationen in der EU, rund 310.000 mit grenzüberschreitenden Hürden, bis zu 770 Millionen Euro vermeidbare Kosten im Jahr.

Wie es steht

Vorschlag, Langfassung und Vertiefung sind per Mail gegangen und liegen als PDF in Ordner 03. Du wolltest das mit den Policy-Kolleginnen und -Kollegen besprechen, weiter gemeinsam. Was dabei herauskam, wissen wir noch nicht.


Quelle: Ordner 2608, Praktikum Carsten und Gero

Belegblatt 12: Europäischer Verein (ECBA)

Ein Befund je Zeile. Die Stufen: T1 amtliche oder Primärquelle, T2 Wissenschaft und Fachwelt, T3 Fachpresse, T4 Beteiligtendarstellung, T5 unbelegt.

Die Größenordnung

Befund Fundstelle Stufe Abruf
In der EU arbeiten 3,87 Millionen Non-Profit-Organisationen. Sie erwirtschaften 2,9 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts, rund 420 Milliarden Euro. Etwa 310.000 von ihnen stoßen bei grenzüberschreitender Arbeit auf rechtliche Barrieren. Europäische Kommission, Impact Assessment Report zu COM(2023) 516, SWD(2023) 292, Zahlen nach der Aufbereitung von Capgemini Invent, Growing the non-profit sector in Europe by EUR 4BN T1 für die Folgenabschätzung, T2 für die Aufbereitung 18.08.2026
Die Folgenabschätzung beziffert das Potenzial: bis zu 770 Millionen Euro vermeidbare Kosten pro Jahr, 8,5 Milliarden Euro über 15 Jahre, geschätzt 185.000 zusätzliche grenzüberschreitend aktive Vereine mit 4,2 Milliarden Euro zusätzlicher Wertschöpfung und bis zu 75.000 neuen Arbeitsplätzen. Das sind Modellrechnungen, keine Messwerte. Europäische Kommission, Impact Assessment Report, SWD(2023) 292, Fundstelle wie oben. T1, Modellrechnung 18.08.2026

Der Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Befund Fundstelle Stufe Abruf
Die Kommission hat den Vorschlag für eine Richtlinie über Europäische grenzüberschreitende Vereine am 05.09.2023 vorgelegt. Rechtsgrundlagen sind Art. 50 und Art. 114 AEUV. Europäische Kommission, COM(2023) 516 final, https://publications.europa.eu/resource/celex/52023PC0516 T1 18.08.2026
Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung im April 2024 angenommen. Europäisches Parlament, Legislative Train Schedule, Proposed directive on European cross-border associations, https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-delivering-together-and-preparing-our-union-for-the-future/file-cross-border-activities-of-associations T1 18.08.2026
Über 250 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Kommission auf, die Rücknahme zurückzunehmen. Dazu ein Anhörungstermin im Rechtsausschuss des Parlaments am 22.10.2025. European Civic Forum, offener Brief, 250+ Civil Society Organisations Call on the European Commission to Allow Cross-Border Collaboration for Non-Profits - European Civic Forum, Transparency International EU, Open letter to reverse the withdrawal of the Directive on European Cross-Border Associations (ECBA) - Transparency International EU, Europäisches Parlament, JURI-Anhörung, https://www.europarl.europa.eu/committees/en/hearing-on-european-cross-border-associa/product-details/20251022CHE13387 T1 und T4 18.08.2026
Im selben Zeitraum kündigt die Kommission stärkere Maßnahmen zum Schutz von Demokratie und Zivilgesellschaft an. Europäische Kommission, Stronger measures to protect our democracy and civil society, 12.11.2025, Stärkere Maßnahmen zum Schutz unserer Demokratie und Zivilgesellschaft - Europäische Kommission T1 18.08.2026
Dass grenzüberschreitende Gemeinnützigkeit europarechtlich nicht schlechter behandelt werden darf, ist gerichtlich entschieden. EuGH, Urteil vom 14.09.2006, Rs. C-386/04 (Stauffer), https://publications.europa.eu/resource/celex/62004CJ0386, und Urteil vom 27.01.2009, Rs. C-318/07 (Persche), https://publications.europa.eu/resource/celex/62007CJ0318 T1 18.08.2026

Die Lage in Deutschland

Befund Fundstelle Stufe Abruf
Deutschland zählte 2022 insgesamt 656.888 zivilgesellschaftliche Organisationen, davon 615.759 eingetragene Vereine. Für die kommende Erhebung nennt ZiviZ über 628.000 eingetragene Vereine. Schubert, Kuhn, Tahmaz, ZiviZ-Survey 2023: Zivilgesellschaft in Krisenzeiten, Trendbericht, https://www.ziviz.de/sites/ziv/files/zivizsurvey_2023_trendbericht.pdf, und ZiviZ im Stifterverband, ZiviZ-Survey | ZiviZ T1 18.08.2026
Die Neueintragungen fielen von über 15.000 im Jahr 2011 auf 9.352 im Jahr 2021. 21 Prozent der Organisationen melden sinkende Engagiertenzahlen, 2012 waren es 15 Prozent. 70 Prozent arbeiten ausschließlich ehrenamtlich. ZiviZ-Survey 2023, Trendbericht, Fundstelle wie oben. T1 18.08.2026
Eine Vereinsgründung in Deutschland braucht sieben Personen. In Frankreich genügen zwei, dort ersetzt eine Erklärung das Registrierungsverfahren und ist online kostenfrei möglich. § 56 BGB, § 56 BGB - Einzelnorm, und Loi du 1er juillet 1901 relative au contrat d’association, Art. 2, https://www.legifrance.gouv.fr/ T1 18.08.2026
Für Vereinsregisteranmeldungen gibt es inzwischen ein Online-Beglaubigungsverfahren. Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, dazu die Darstellung bei vereine-stiftungen.de, Vereins- und Stiftungszentrum e. V. T1 und T3 18.08.2026
Politische Betätigung außerhalb der satzungsmäßigen Zwecke gefährdet die Gemeinnützigkeit. Die Rechtsunsicherheit dauert an. BFH, Urteil vom 10.01.2019, V R 60/17 (Attac), https://www.bundesfinanzhof.de/, dazu der Überblick der Grünen-Bundestagsfraktion, Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren | Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen T1 und T4 18.08.2026
Zum 01.01.2026 sind Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft getreten. Steueränderungsgesetz 2025, dazu der Überblick bei CMS Deutschland, Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht zum Jahr 2026 T1 und T3 18.08.2026
Warum Antragsverfahren ausschließen: In der Sozialleistungsforschung ist die Nichtinanspruchnahme trotz Anspruch ein gemessener Befund. Herangezogen als Beleg für die Wirkung von Antragshürden, nicht als Aussage über Vereine. Buslei, Geyer, Haan, Harnisch, Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung deutet auf hohe verdeckte Altersarmut, DIW Wochenbericht 86/49 (2019), S. 909 bis 917, https://www.diw.de/ T1 18.08.2026

Wo Volt steht

Befund Fundstelle Stufe Abruf
Volt hat zu Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit und dem Europäischen Verein keine beschlossene Position. Das Feld ist frei. Eigene Prüfung des Grundsatzprogramms 2023, des Europawahlprogramms 2024 und des Bundestagswahlprogramms 2025, Fundstellen unter https://voltdeutschland.org/ eigene Auswertung auf T1 25.08.2026
Volt ist selbst nach dem Modell gebaut, das der Vorschlag rechtlich vorsieht, und musste sich in jedem Land einzeln konstituieren. Das ist unsere Einordnung, kein Zitat aus einer Quelle. Eigene Einordnung. eigene Einschätzung 19.08.2026

Was offen bleibt

  • Der offene Brief ist mit „250+" überschrieben. Belegt ist damit 250 und mehr, keine genauere Zahl. Der Kurzbericht ist am 01.09.2026 von „über 260" auf „über 250" korrigiert worden.
  • Was aus dem Gespräch mit den Policy-Kolleginnen und -Kollegen geworden ist, wissen wir nicht.
  • Ob und wann die Kommission die Rücknahme zurücknimmt, ist offen.

Kopf des Themas
Diesen Beitrag pflegt Policy Link. Stand: 17. September 2026.

Feld Stand
Wie weit Auswerten, Schritt 5 von 5
Art Entscheidungs-Thema, mit Frist je Schritt
Frist keine, dieses Thema läuft ohne Frist
Ebene noch nicht geprüft
Community noch offen, gesetzt wird sie von der Moderation oder von der Person, die treibt

Wer was macht
tom.beispiel treibt dieses Thema voran. tom.beispiel beschließt am Ende.

Gegenposition
Steht noch aus. Vor der Abstimmung braucht dieses Thema eine Gegenposition mit zwei Angaben: was konkret anders werden müsste, und woran sich der Einwand widerlegen ließe.

Ändert sich hier etwas, ändert sich der Tag am Thema mit, im selben Aufruf. Die Prüfnotiz weiter oben im Thema hält fest, wer zuständig ist, und das Thema läuft weiter.

Fehlanzeige zur Gegenposition

Fehlanzeige zur Gegenposition. Der europaeische Verein ist eine Form, die die EU vorgibt, hier steht keine Wahl zwischen zwei Wegen zur Debatte. Wer eine Gegenposition findet, traegt sie nach, dann faellt dieser Vermerk weg.

Kopf des Themas
Diesen Beitrag pflegt Policy Link. Stand: 7. September 2026.

Feld Stand
Wie weit Auswerten, Schritt 5 von 5
Art Entscheidungs-Thema, mit Frist je Schritt
Frist keine, dieses Thema läuft ohne Frist
Ebene noch nicht geprüft

Wer was macht
tom.beispiel treibt dieses Thema voran. tom.beispiel beschließt am Ende.

Gegenposition
tom.beispiel hat vermerkt, dass es hier keine tragfähige Gegenposition gibt (7. September 2026): Fehlanzeige zur Gegenposition. Der europaeische Verein ist eine Form, die die EU vorgibt, hier steht keine Wahl zwischen zwei Wegen zur Debatte. Wer eine Gegenposition findet, traegt sie nach, dann faellt dieser Vermerk weg.

Fachbausteine

Baustein Thema Stand
Recht (Gesetz-Check) #86 leer (gerade eröffnet)
Bürgerwille-Check #87 leer (gerade eröffnet)
Wissen/Studien #88 leer (gerade eröffnet)
Strategie #89 leer (gerade eröffnet)
So erzählen wir es #90 leer (gerade eröffnet)

Ändert sich hier etwas, ändert sich der Tag am Thema mit, im selben Aufruf. Die Prüfnotiz weiter oben im Thema hält fest, wer zuständig ist, und das Thema läuft weiter.

Thema geschlossen

Schlussprotokoll. Der europaeische Verein bleibt die Form, mit der Volt in Europa arbeitet, die Zustaendigkeit liegt beim europaeischen Vorstand. Was hier zu klaeren war, ist geklaert, offene Punkte gehen als eigenes Thema weiter.

Widerspruch geht als neuer Beitrag in das übergeordnete Thema oder über die Moderation.